Sanitär – Gasdichtheitsprüfung
Gasdichtheitsprüfung nach TRGI Alle 12 Jahre muss der Fachmann ran!
Gut ausgebildete Fachkräfte, moderne Installationstechniken und geprüftes Material machen die Gasrohre im Haus zuverlässig und sicher. Aber so wie Häuser an sich älter werden, unterliegen auch Gasleitungen einem natürlichen Verschleiß. Hier ist es wie beim Auto: Werden kleine Mängel rechtzeitig entdeckt, sind diese auch problemlos zu beseitigen.
Basierend auf jahrzehntelangen Praxiserfahrungen hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mit der kürzlich erschienenen Neufassung der Technischen Regeln für Gas-Installationen festgelegt, dass Gasrohre im Haus alle 12 Jahre durch einen dafür zugelassenen Fachbetrieb überprüft werden müssen. Diese Festlegung ist für jeden Hausbesitzer bindend, der Gas von einem Versorger bezieht, völlig unabhängig vom Anbieter. Mit Unterzeichnung des Anschlussvertrages hat er sich verpflichtet, seine Gasrohre nach den Technischen Regeln zu betreiben also auch entsprechend überprüfen zu lassen. Kontrollpflichten ergeben sich zudem aus den Festlegungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was sich zunächst erdrückend anhört, ist aber problemlos zu erfüllen. Mit modernsten elektronischen Kontrollgeräten werden die Leitungen unter die Lupe genommen und exakt untersucht. Freigelegt werden müssen diese dafür nicht. Im Haus entsteht durch die Überprüfung kein Schaden. Im Ergebnis erhält der Hausbesitzer ein detailliertes Prüfprotokoll. Damit verfügt er über einen wichtigen Nachweis, seiner Kontrollpflicht nachgekommen zu sein und sichert sich damit den vollständigen Gebäudeversicherungsschutz. Vor allem aber hat er das gute Gefühl, dass in Sachen Gas in seinem Haus alles in Ordnung ist. Erdgas ist und bleibt somit eine sichere Energie.
Gasdichtheitsprüfung nach TRGI alle 12 Jahre muss der Fachmann ran!
Mit modernen elektronischen Kontrollgeräter kann der Zustand der Gasrohre präzise festgestellt werden.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer/Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung seiner Gasleitung verpflichtet. Dazu gehört unter anderem
- die jährliche Hausschau
- Gasdichtheitsprüfung (alle 12 Jahre im Gebäude)
- bei erdverlegten Leitungen (alle 4 Jahre)
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir prüfen Ihre Gasleitung auf Dichtheit.
« zurück zur Übersicht Sanitär